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Unsere AGB

- Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1  Allgemeines:

  1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH. Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren hier genannten Bedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder sämtliche von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Vorschriften des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die von unseren Außendienstmitarbeitern und Handelsvertretern getroffen werden.

§2  Lieferung: 

  1. Wir liefern in die gesamte Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Gemeinschaft ab einen Mindestbestellwert von Euro 75,- netto. Falls Bestellungen in unserem Webshop aufgegeben werden, beliefern wir nur den dafür registrierten und zugelassene Kundenkreis. Für Bestellungen unter Euro 75,- netto Warenwert berechnen wir eine Servicepauschale von Euro 10,- netto. Für die ordnungsgemäße Lieferung von Webshop Bestellungen geben Sie stets den Straßennamen mit Hausnummer (Gebäudeteil) an, (keine Postfachnummer!) und wählen das Bestimmungsland aus, da sonst kein Versand gewährleistet werden kann. Eine Bestellung gilt von uns erst dann als angenommen, wenn sie bestätigt worden ist.
  2. Die Lieferungen erfolgen stets ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sämtliche mit der Verpackung verbundenen Kosten, Fracht und Porto gehen zu Lasten des Käufers. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
  1. Verweigert der Käufer zu Unrecht die Entgegennahme der Lieferung, so hat er die hierdurch entstehenden Kosten (mindestens jedoch Euro 20,-) und das Risiko des Rücktransportes zu tragen.
  1. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des Gesamtlieferungsumfangs sind zulässig und berechtigen nicht zu Reklamationen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Satz 1 gilt nicht für Bestellungen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  1. Produktänderungen aufgrund von technischer Weiterentwicklung sind zulässig und können nicht reklamiert werden.
  1. Zeichnungen und anderes technisches Informationsmaterial sind unter Vorbehalt erstellt und unterliegen keiner Gewähr von unserer Seite. Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zum Nachbau verwendet werden. Bei Artikeln, die nach Kundenzeichnung gefertigt werden, übernimmt der Kunde bei Lieferung die Gewähr, dass wir hierdurch keine Rechte von Dritten verletzen und haftet für alle aus der Nichteinhaltung dieser Gewähr entstehenden Schäden.
  1. Auf Abruf bestellte Ware muss spätestens nach 12 Monaten komplett abgenommen sein. Der Käufer hat mit Erteilung des Abrufes die Abruftermine verbindlich anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  1. Alle angegebenen Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sind unverbindlich und setzen zunächst die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Lieferzeiten verlängern sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung der Fertigung, Streiks, erheblichem Personalausfall, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder einem Zulieferer eintreten. Auch sind wir bei nicht verschuldeten Betriebsstörungen jeder Art zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
  1. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen, die durch die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versand- und Verpackungskosten für jede Teillieferung berechnet.

§3  Bestellbestätigung und Lieferung bei Webshopeinkäufen: 

  1. Nachdem Sie Ihren Einkauf bei uns im Internet abgeschlossen haben, bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung per E-Mail mit einer Auftragsnummer. Diese vom System generierte Bestätigung Ihrer Bestellung ist keine Auftragsbestätigung! Eine Auftragsbestätigung bekommen Sie, wenn wir Sie als Kunde mit Kunden-Nummer angelegt haben und Sie ausdrücklich eine Auftragsbestätigung verlangen. Diese Auftragsbestätigung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen.
  1. Die Lieferzeiten bei Webshopeinkäufen betragen im Durchschnitt 1 bis 3 Tage für am Lager vorrätige Artikel. Bei Nichtverfügbarkeit oder Lieferengpässen der Fertigung eines Artikels kann es zu einer Teillieferung* oder kurzen Lieferverzögerungen kommen. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Bestellung unbedingt mit, wenn Sie einen bestimmten Artikel ganz dringend benötigen und auf eine unverzügliche Teillieferung nicht verzichten können. Feste Liefertermine sind nur dann unter Vorbehalt verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.

§4  Preise, Zahlung, Verzug: 

  1. Unsere Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden ges. MwSt.
  1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto. Mit Überschreitung dieses Zahlungsziels kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch uns bedarf.
  2. Ab Verzugseintritt, also vom Tage der Überschreitung des Zahlungszieles an, berechnen wir den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz. Darüber hinaus behalten wir uns sämtliche weiteren gesetzlichen Rechte wegen des Verzuges vor, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von mindestens 25% des Kaufpreises netto wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§5  Eigentumsvorbehalt: 

  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
  1. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist vorher nicht gestattet.
  1. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur Höhe der Forderungen aus dem neuen Gegenstand vor. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, tritt er die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bis zur Höhe seiner offenstehenden Verpflichtungen gegen uns.

§6  Angebote, Nebenabreden:

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich mit einer Gültigkeit von 60 Tagen ab Abgabedatum. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  1. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ferner behalten wir uns an dem Angebot mit den dazugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel, jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen.
  1. Für alle angebotenen Artikel gelten die in unseren Verkaufsunterlagen angegebenen technischen Eigenschaften und Limits. Sofern nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angebote unter der Prämisse, dass die Artikel ausschließlich bei Betriebsbedingungen eingesetzt werden, für die sie laut unseren aktuellsten Verkaufsunterlagen vorgesehen und geeignet sind.
  1. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§7  Mängelhaftung: 

  1. Unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort ist diese mit Sorgfalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu prüfen. Unterbleibt die Prüfung, ist jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Ware ausgeschlossen.
  1. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich Einspruch erhoben hat. Sofern ein verdeckter Mangel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird, stehen dem Käufer keinerlei Gewährleistungsrechte zu.
  1. Ist der Käufer Verbraucher, gelten Ziffern 1 und 2 nicht. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Käufer uns den Mangel nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
  1. Eine Gewährleistungspflicht unsererseits besteht nicht, wenn die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei war, aber nicht bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung sämtlicher technischer Eigenschaften und Limits eingesetzt wird. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe sowie chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Wir haften ferner nicht für die Eignung der Ware für den vom Käufer beabsichtigten Zweck, wenn der Käufer uns nicht bei Vertragsabschluss die Einsatzzwecke und Betriebsbedingungen bekannt gemacht hat.
  1. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Eingriffe an der Ware vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt.
  1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher, kann er die Form der Nacherfüllung bestimmen, soweit nicht eine Form unverhältnismäßig im Sinne von § 439 Abs. 4 BGB ist. Eine Nacherfüllung gilt in der Regel mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, wird sie verweigert, unangemessen verzögert oder ist sie für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  1. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
  1. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Summe unserer Haftpflichtversicherung beschränkt; gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist sie auf Ersatz des vertragstypischen Schaden begrenzt. Wir sind bereit, dem Besteller bei begründeter Notwendigkeit Einblick in unsere Police zu gewähren. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn wir solche Pflichten verletzten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
  1. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Käufer Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7-8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt auch dann nicht, wenn wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, für einen Körper- oder Gesundheitsschaden haften. Bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden ist die Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8   Rücksendungen:

  1. Rücksendungen mangelfreier Waren werden nur dann angenommen, wenn diese vorab telefonisch angekündigt wurden und für den Empfänger kostenfrei sind. Unfrei gesendete Ware wird von uns nicht angenommen. Der Käufer ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Bei einer Rücksendung haftet die Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH weder für Beschädigung noch Verlust der Ware. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe bzw. vom Umtausch ausgeschlossen.

§9   Erfüllungsort:

  1. Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten der Hauptsitz des Lieferers. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecklagen, ist für beide Teile Bochum.

§10  Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit: 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
  1. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH beachtet.
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
     

§11 Sonstiges:

  1. Alle verwendeten Markennamen, Bilder, Zeichnungen und Filme sind Eigentum der Hersteller und werden nur zur eindeutigen Bezeichnung der Produkte verwendet. Irrtum sowie Änderungen sind vorbehalten.

Stand: 21. Mai 2024

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